von Datar » Sonntag 21. Juni 2009, 08:01
Habe zu meinem Thema was neues entdeckt ist zwar aus einem anderen Forum aber das ist ja auch egal, dort wird genau die selbe Lage des Sachverhalts geschildert der auch bei mir vorliegt.
Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt nach einem Schiedsspruch des Bundessozialgerichts die Kosten für einen zusätzlichen Kabelanschluss nicht erstattet.
Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt Kabelgebühren nur in Sonderfällen
Deckt die Wohnungsmiete nur eine Gemeinschaftsantenne ab, müssen Hartz-IV-Empfänger damit vorlieb nehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag. Die Behörden übernehmen die Kosten demnach lediglich für Langzeitarbeitslose, die per Mietvertrag dazu verpflichtet sind, einen Kabelanschluss zu zahlen.
Gruß an den Rest der Welt von Datar
Habe zu meinem Thema was neues entdeckt ist zwar aus einem anderen Forum aber das ist ja auch egal, dort wird genau die selbe Lage des Sachverhalts geschildert der auch bei mir vorliegt.
Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt nach einem Schiedsspruch des Bundessozialgerichts die Kosten für einen zusätzlichen Kabelanschluss nicht erstattet.
Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt Kabelgebühren nur in Sonderfällen
Deckt die Wohnungsmiete nur eine Gemeinschaftsantenne ab, müssen Hartz-IV-Empfänger damit vorlieb nehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag. Die Behörden übernehmen die Kosten demnach lediglich für Langzeitarbeitslose, die per Mietvertrag dazu verpflichtet sind, einen Kabelanschluss zu zahlen.
Gruß an den Rest der Welt von Datar