Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Alles was sonst zu keinen Thema paßt .
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Datar
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Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Die ARGE Mst setzt trotz rechtskräftigen Urteil vom Bundessozialgericht B 4 AS 48/08 R vom 19. Februar ,sich darüber hinweg , die Kabelgebühren als Unterkunftskosten anzurechnen, deshalb habe ich auch versucht ein Gesprächstermin bei dem Geschäftsführer zu erhalten ,das dieser mir die Sache mal erklärt. Was haltet Ihr von dieser Idee?
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brille
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von brille »

hi Datar
Ganz schön mutig :shock: :wink: .
Schreibe mal was dabei raus gekommen ist .

die Brille :wink:
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Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

An Brille

Ist doch klar das ich wen es interessiert die Leute auf den neusten Stand halte, aber ich brauche auch die Hilfe der anderen zu diesem Thema.
Ich brauch Information über eventuelle andere Kabelfernsehanbieter in Neustrelitz, dass ist wohl der Knackpunkt ich habe „Kabeldeutschland“ als Anbieter man ist der Meinung es sei ein Anbieter welches unter Privatfernsehen läuft. Was mit der Kabelgebühr aber wohl nichts zu tun haben sollte denn diese Gebühr muss ich bei der Telekom oder den einen anderen Anbieter auch zahlen.
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Datar
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2. Runde mit der ARGE zun Thema Kabelgebühr

Beitrag von Datar »

Hatte heute ein interessantes Gespräch zum Thema Kabelgebühren und deren übernahme, mit der Teamleiterin vom Leistungsbereich.
Man hat mir geraten doch eine Klage beim Sozialgericht einzureichen, um die Frist des Widerspruchs einzuhalten und Klärung des Sachverhalts dem Gericht zu überlassen.
Mein Anwalt habe ich auch schon informiert das er wieder Arbeit bekommt, es wird wohl eine Weile dauern bis ich wieder neue Nachrichten zu diesem Thema beisteuern kann.
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Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Habe zu meinem Thema was neues entdeckt ist zwar aus einem anderen Forum aber das ist ja auch egal, dort wird genau die selbe Lage des Sachverhalts geschildert der auch bei mir vorliegt.
Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt nach einem Schiedsspruch des Bundessozialgerichts die Kosten für einen zusätzlichen Kabelanschluss nicht erstattet.

Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt Kabelgebühren nur in Sonderfällen
Deckt die Wohnungsmiete nur eine Gemeinschaftsantenne ab, müssen Hartz-IV-Empfänger damit vorlieb nehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag. Die Behörden übernehmen die Kosten demnach lediglich für Langzeitarbeitslose, die per Mietvertrag dazu verpflichtet sind, einen Kabelanschluss zu zahlen.

Gruß an den Rest der Welt von Datar
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Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Hallo Leute

Hier mal ein paar Neuigkeiten zum Thema jetzt soll ich die Nachweise erbringen, dass ich auch den Kabelanschluss bezahlt habe und mein Anspruch auf Übernahme auch gerechtfertigt ist dies läuft alles unter dem Begriff der Mitwirkungspflicht welche ich auch voll bei dieser Sache unterstütze.


Liebe Grüße an den Rest der Welt von Datar
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Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Hallo Leute

heute habe ich auf mein Konto einen Blick geworfen und siehe da die ARGE hat mir mein Kabelfernsehen bezahlt es lohnt sich ein wenig Ärger dort zu machen und nicht alles als gegeben hinzu nehmen wie man sieht. :D :D

Gruß Datar :mrgreen: :mrgreen: :lol: :lol:
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von sirius01 »

Hallo Datar

Dann mal meine Glückwünsche. Da hast Du ja richtig Schwein gehabt. So nach dem Motto "David gegen Goliad" :wink: :wink: :wink: .

gruß sirius01 :) 8) :)
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Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Hallo Leute

in dieser Woche war ich mal wieder bei meiner heiß geliebten ARGE um noch fehlende Unterlagen nachzureichen die beim Abgabetermin zur Verlängerung von Hartz IV noch nicht zur Verfügung standen, es werden neuerdings auch Strafgebühren erhoben falls die Unterlagen nicht rechtzeitig in der Abgabefrist von 14 Tagen nach Erhalt dort vorlegt, welches ich in dieser Woche erledigte dort wurde mir mitgeteilt das nicht Extra ein Antrag auf die Übernahme einer Nachzahlung gestellt werden braucht es wäre jetzt automatisch das diese Übernommen werde, bin ja mal richtig gespannt ob es mit der Automatik auch so funktioniert. Ich werde die Leute natürlich auf den Laufenden halten die es interessiert :P :P

Gruß Datar :lol: :lol:
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von sirius01 »

Datar hat geschrieben:Hallo Leute

in dieser Woche war ich mal wieder bei meiner heiß geliebten ARGE um noch fehlende Unterlagen nachzureichen die beim Abgabetermin zur Verlängerung von Hartz IV noch nicht zur Verfügung standen, es werden neuerdings auch Strafgebühren erhoben falls die Unterlagen nicht rechtzeitig in der Abgabefrist von 14 Tagen nach Erhalt dort vorlegt, welches ich in dieser Woche erledigte dort wurde mir mitgeteilt das nicht Extra ein Antrag auf die Übernahme einer Nachzahlung gestellt werden braucht es wäre jetzt automatisch das diese Übernommen werde, bin ja mal richtig gespannt ob es mit der Automatik auch so funktioniert. Ich werde die Leute natürlich auf den Laufenden halten die es interessiert :P :P

Gruß Datar :lol: :lol:

Hallo Datar

Gibt es schon was neues :?:

gruß sirius01 :) 8) :)
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Leider kann ich noch nichts neues berichten aber muss mal wieder die Zugfahrlässigkeit der Aussagen der ARGE Mitarbeiter kritisieren welches auch nichts von meiner Seite neues ist oder. :mrgreen: :mrgreen:

Gruß Datar
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Re: Übernahme der Kabelgebühr durch die ARGE Mst

Beitrag von Datar »

Hallo Leute :mrgreen: :mrgreen:

Heute sind endlich die Unterlagen gekommen und was soll ich Euch sagen es funktioniert wirklich das mit der Übernahmen der Nachzahlung von den Unterkunft- und Heizkosten habe es gar nicht für möglich gehalten also ist ja doch nicht Hopfen und Malz verloren. :lol: :lol: :lol:
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